POLICY STATEMENT OF WILH. WERHAHN KG ON HUMAN RIGHTS AND ENVIRONMENT-RELATED DUTIES OF CARE

GRUNDSATZERKLÄRUNG DER WILH. WERHAHN KG ZU MENSCHENRECHTS- UND UMWELTBEZOGENEN SORGFALTSPFLICHTEN

I. Unser Selbstverständnis als Teil der globalen Lieferketten
Als mittelständisch geprägtes international agierendes Familienunternehmen mit über 180-jähriger Tradition sind wir uns seit jeher unserer unternehmerischen Verantwortung für den nunmehr im Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsver-letzungen in Lieferketten („LkSG“) verankerten Schutz der Menschenrechte und der Umwelt bewusst. Als Teil der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten richten wir unsere Geschäftstätig-keit in unseren drei Unternehmensbereichen Baustoffe, Konsumgüter und Finanzdienstleistungen, die zusammen unseren eigenen Geschäftsbereich im Sinne des LkSG bilden, so aus, dass sie im Einklang mit Mensch und Umwelt steht.

Es gehört zum Kern unseres unternehmerischen Selbstverständnisses, die Würde und die Persön-lichkeit eines jeden Menschen zu achten, keinerlei Diskriminierung zu tolerieren, uns nachhaltig zu verhalten und unsere Umwelt, die natürlichen Ressourcen sowie die Gesundheit zu schützen. Diese und weitere zentrale Wertvorstellungen, an denen wir uns als Gruppe orientieren und für die wir einstehen, haben wir daher auch in unserem Verhaltenskodex niedergelegt, der für alle Mitglieder unserer Unternehmensgruppe verbindlich gilt. Zudem geben wir jährlich eine Erklärung gemäß dem UK Modern Slavery Act ab.

Darüber hinaus bekennen wir uns insbesondere zu den in den folgenden Rahmenwerken formulierten Grundsätzen:
 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
 Zivilpakt und Sozialpakt der Vereinten Nationen
 UN-Kinderrechtskonvention
 Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, insb. ILO C100, C105, C138, C182
 Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
 Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention)
 Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen)
 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
 Leitsätze des Global Compact der Vereinten Nationen
 Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation
 Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa

Wir halten uns an die geltenden Gesetze. Sofern lokales Recht über international geltende Menschenrechte hinausgeht, befolgen wir dieses.


II. Wie wir unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachkommen
In der Werhahn-Gruppe trägt der Vorstand der Wilh. Werhahn KG die Verantwortung für die Beachtung und Umsetzung dieser Grundsatzerklärung und die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG. Er wird von der Menschenrechtsbeauftragten und dem für Compliance zuständigen Zentralbereich der Wilh. Werhahn KG beraten und unterstützt.


Die Menschenrechtsbeauftragte der Wilh. Werhahn KG berichtet direkt an den Vorstand. Sie überwacht die erforderlichen Aktivitäten nach dem LkSG in den Unternehmensbereichen und das Risikomanagement einschließlich der Risikoermittlung, -bewertung und -priorisierung. Hierfür stehen ihr angemessene Ressourcen zur Verfügung. Sie wurde zudem mit den hierfür erforderlichen Kompetenzen innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs der Werhahn-Gruppe ausgestattet.


Der Vorstand der Wilh. Werhahn KG informiert sich in regelmäßigen Abständen mindestens einmal jährlich sowie bei Bedarf anlassbezogen über die Arbeit der Menschenrechtsbeauftragten. Die ope-rative Umsetzungsverantwortung liegt in den einzelnen Unternehmensbereichen, die angemessene Maßnahmen treffen, um die Beachtung dieser Grundsatzerklärung und der Sorgfaltspflichten in al-len relevanten Geschäftsprozessen sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere konkrete Einkaufs-entscheidungen, das Management von prioritären Risiken nach dem LkSG (siehe hierzu III.) und die Identifikation von etwaigen Veränderungen der Risikosituation.


Unser ganzheitliches Risikomanagement über alle Unternehmensbereiche hinweg trägt effektiv dazu bei, Risiken zu erkennen und Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten nach dem LkSG zu vermeiden. Wir haben insbesondere folgende Maßnahmen zum Schutz von Men-schenrechten und zur Änderung von Geschäftsaktivitäten bei Menschenrechtsverletzungen getrof-fen:

  • Wir prüfen jährlich und anlassbezogen, ob und in welchem Umfang in unseren Unterneh-mensbereichen und bei unseren unmittelbaren Zulieferern Risiken für die Einhaltung von Menschenrechten und die Beachtung von Umweltbelangen bestehen oder neu hinzukom-men. Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen unter anderem in unsere Entscheidungspro-zesse in Bezug auf die Geschäftsstrategie, die Lieferantenauswahl und das Lieferanten-management ein. Einzelheiten zu den von uns als prioritär eingestuften Risiken sind nachste-hend in Abschnitt III. dargestellt.
  • Die Unternehmen der Werhahn-Gruppe betreiben ein aktives und systematisches Liefer-kettenmanagement und treffen angemessene Präventionsmaßnahmen im Sinne von § 6 Abs. 4 LkSG gegenüber unseren unmittelbaren Zulieferern. In den Unternehmensberei-chen Baustoffe und Konsumgüter haben wir unter anderem einen Code of Conduct für Lieferanten veröffentlicht, der grundsätzlich Bestandteil aller Verträge mit unmittelbaren Lieferanten wird. Im Unternehmensbereich Konsumgüter ist der amfori BSCI Code of
    Conduct ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit und muss von den Produzenten vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung akzeptiert werden. Im Unternehmensbereich Finanzdienstleistungen werden entsprechende angemessene und risikobasierte Vorkeh-rungen getroffen.
  • Wir sensibilisieren und informieren das Management unserer Unternehmensbereiche zu den Sorgfaltspflichten des LkSG. Zudem werden auf die spezifische Risikosituation des jeweiligen Unternehmensbereichs zugeschnittene Schulungen angeboten und durchgeführt, um konkrete menschenrechts- und umweltbezogene Risiken möglichst weitgehend zu redu-zieren.
  • Besondere Priorität hat für uns ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeitenden. Wir halten hierzu an allen Unternehmensstandorten hohe Standards ein und prüfen kontinuierlich Verbesserungsmöglichkeiten.
  • Sofern es im eigenen Geschäftsbereich der Werhahn-Gruppe dazu kommen sollte, dass Vor-gaben des LkSG nicht eingehalten werden, wird die Wilh. Werhahn KG umgehend angemes-sene Abhilfemaßnahmen treffen, um eine etwaige Verletzung nachhaltig zu beenden.
  • Hält ein unmittelbarer Lieferant die Vorgaben des LkSG nicht ein, werden wir ihn auffordern, innerhalb eines mit dem Lieferanten erarbeiteten Zeitplans anhand eines von uns definierten Konzepts angemessene Maßnahmen zu ergreifen und eine etwaige Verletzung zu beenden oder zu minimieren. Bei schwerwiegenden Versäumnissen oder andauernder Nichteinhal-tung werden wir auch eine temporäre oder endgültige Beendigung der Geschäftsbeziehung in Betracht ziehen.
  • Die Unternehmen der Werhahn-Gruppe haben eine weltweit erreichbare Compliance-Helpline eingerichtet, über die jeder schriftlich, telefonisch oder per Online-Formular – auf Wunsch auch anonym – bei einer unternehmensexternen Ombudsperson Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder etwaige Verletzungen in unserem eigenen Geschäftsbereich oder im Bereich unserer Lieferketten geben kann. Insbesondere unsere Mitarbeitenden bestärken wir darin, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzer-klärung oder die Vorgaben des LkSG dort zu melden. Die Verfahrensordnung der Compliance-Helpline ist unter helpline-werhahn.de in 17 Sprachen abrufbar. Der Schutz hinweisgebender Personen nach dem LkSG und anderen Gesetzen wird gewährleistet.
  • Die Unternehmen der Werhahn-Gruppe werden die von ihnen ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie das Beschwerdeverfahren jährlich und anlassbezogen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit prüfen und das Risikomanagement nach dem LkSG konti-nuierlich weiterentwickeln.

Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert.

III. Für uns prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
Die Aktivitäten innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs der Werhahn-Gruppe konzentrieren sich vorwiegend in Europa. Daneben sind wir unter anderem in den USA, Kanada, Japan, Indien und China aktiv. Unsere unmittelbaren Zulieferer befinden sich hauptsächlich in Europa, Ost- und Südostasien. Angesichts dessen ist uns bewusst, dass in unseren Unternehmensbereichen und entlang ihrer Lieferketten unterschiedliche menschenrechts- und umweltbezogene Risiken entstehen können. Im Rahmen unserer Risikoanalysen identifizieren wir regelmäßig und bei Bedarf zusätzlich anlassbezogen die für unsere Unternehmensbereiche relevanten abstrakten länder- und branchenspezifischen Risiken nach dem LkSG. Die branchenspezifischen Risiken werden auf der Basis unserer Einkaufskategorien identifiziert, die wir zuvor mithilfe eines externen Expertenteams zu Branchen-Clustern zusammengefasst haben.


Die länderspezifischen Risiken werden auf Basis des World Bank Development Index, des Global Rights Index, des Global Slavery Index, des Children‘s Rights Index, des Global Gender Gap und des Environmental Performance Index ermittelt und bewertet.
Die auf diese Weise ermittelten abstrakten Risiken werden anschließend mit Blick auf unsere Geschäfts- und Einkaufsaktivitäten plausibilisiert. Die plausiblen Risiken werden sodann unter Be-rücksichtigung der typischerweise zu erwartenden Schwere der Beeinträchtigung einer menschen-rechtlichen oder umweltbezogenen Schutzposition, der Anzahl potenziell Betroffener, des Grads der Unumkehrbarkeit, der Eintrittswahrscheinlichkeit, unseres etwaigen Verursachungsbeitrags sowie unseres Einflussvermögens auf etwaige unmittelbare Risikoverursacher gewichtet. Zudem werden Art und Umfang unserer Geschäftstätigkeit sowie die Art unserer potenziellen Verursachungsbei-träge berücksichtigt. Die resultierenden gewichteten Risikowerte sind Grundlage für die Priorisie-rung der Risiken.


Danach betrachten und behandeln wir im eigenen Geschäftsbereich der Werhahn-Gruppe derzeit folgendes konkretes Risiko nach dem LkSG als prioritär:

  • Risiko eines Verstoßes gegen das Verbot der Missachtung des Arbeitsschutzes

Bei unseren unmittelbaren Zulieferern betrachten und behandeln wir derzeit folgende konkreten Risiken nach dem LkSG als prioritär:

  • Risiko eines Verstoßes gegen das Verbot der Missachtung des Arbeitsschutzes
  • Risiko eines Verstoßes gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Verletzung von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten nach dem LkSG bei einem mittelbaren Zulieferer möglich erscheinen lassen, sind uns nicht bekannt. Sollte die Wilh. Werhahn KG substantiierte Kenntnis hierüber erlangen, wird sie unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen nach § 9 Abs. 3 LkSG ergreifen.

Bei einer zukünftigen Änderung der von uns als prioritär eingeschätzten Risiken werden wir eine entsprechend aktualisierte Fassung dieser Grundsatzerklärung veröffentlichen.

IV. Erwartungen an unsere Beschäftigten und Lieferanten
Diese Grundsatzerklärung gilt für uns als Vorstand, wie auch unternehmensbereichsübergreifend für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden der Werhahn-Gruppe. Ergeben sich Weiterentwick-lungen unseres Risikomanagements gemäß dem LkSG wird diese Grundsatzerklärung bei Bedarf entsprechend aktualisiert.


Von allen Führungskräften und Mitarbeitenden der Werhahn-Gruppe sowie von unseren Lieferan-ten und anderen relevanten Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die hierin dokumentierten Grundsätze und Werte anerkennen, angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes einhalten, an der Aufdeckung von menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken mitwirken und die Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nach besten Kräften fördern.

Neuss, im Februar 2026

gez.

Alexander Boldyreff Andreas König Dr. Stephan Kranz Gerrit Schneider